Telefon: +49 911 1335-1335
Rechtsauskünfte

Schutz geschäftlicher Bezeichnungen

Schutz geschäftlicher Bezeichnungen

© gettyimages COMiCZ

 

Ansprechpartner/innen (1)

Frank Wildner

Frank Wildner

Handwerksrecht, Arbeitsrecht, Versteigerungen Tel: +49 911 1335 1428

Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und daher keine Firma im Sinne des Handelsgesetzbuches führen dürfen, können zur Individualisierung und Unterscheidung eine sog. Geschäftsbezeichnung - auch Etablissements-Bezeichnungen genannt - führen. Sie genießen Rechtsschutz nach den Vorschriften des Namens-, Wettbewerbs- und Markenrechts.

Geschäftsbezeichnungen dürfen grundsätzlich frei gewählt werden. Sie beschreiben zumeist das Unternehmen werbewirksam und haben "schmückende" Funktion.

Der Gewerbetreibende darf jedoch keine Bezeichnung wählen, die geeignet ist, das angesprochene Publikum über maßgebliche Umstände zu täuschen. So darf die Bezeichnung nicht den Eindruck einer Größe oder Bedeutung erwecken, die das Unternehmen in Wirklichkeit nicht besitzt. Zudem darf durch die Wahl der Geschäftsbezeichnung keine Handelsregistereintragung vorgetäuscht werden. Daher sollten Unternehmen den gewünschten Namen prüfen lassen.

Zur eigenen Vorprüfung, stellen wir Ihnen nachfolgend eine Auswahl an Links zur Verfügung:

Bitte überprüfen Sie auch, ob Unternehmen mit dem gleichen Namen ohne Handelsregistereintrag und Markenschutz bereits existieren. Derjenige, der den Namen zuerst geführt hat, hat auch das ältere und somit stärkere Recht. Eine Suche über allgemeine Suchmaschinen im Internet oder ggf. im Telefonbuch ist dringend zu empfehlen!

Weitere Informationen zum Schutz von Unternehmenskennzeichen nach den Vorschriften des Namens-, Wettbewerbs- und Markenrechts finden Sie in unserem Merkblatt "Die Firma und andere Unternehmenskennzeichen".

 
 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick