Umwandlung & Änderung der Rechtsform
Ansprechpartner/innen (2)
RAin, Fachanwältin Handels- u. Gesellschaftsrecht Beate Armbruster
Leitung Referat Beitrag, Firmendaten, Handelsregister- und Gesellschaftsrecht Tel: +49 911 1335 1393Im Umwandlungsgesetz ist geregelt, dass Rechtsträger mit Sitz im Inland durch Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel oder Vermögensübertragung umgewandelt werden können. Unter einer Umwandlung wird ein Umstrukturierungsvorgang von Unternehmen verstanden, bei dem von einem oder mehreren Rechtsträgern Vermögen auf einen oder mehrere Rechtsträger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergeht. Im Gegenzug werden Anteile an die übertragenden Rechtsträger bzw. deren Gesellschafter und/oder sonstige Gegenleistungen gewährt (Umwandlung im Wege der Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung). Bei Umwandlung durch Formwechsel ändert sich die Rechtsform des umzuwandelnden Rechtsträgers, z.B. Umwandlung einer GmbH in eine AG.
Grund der Umwandlung sind häufig unternehmenspolitische bzw. steuerliche Gegebenheiten.
Umwandlungsvorgänge sind, soweit es sich um im Handelsregister eingetragene Unternehmen handelt, in das Handelsregister einzutragen. Die Industrie- und Handelskammer ist bei der Führung des Handelsregisters zur Mitwirkung verpflichtet. Im Rahmen des Eintragungsvorganges werden regelmäßig Gutachten zum Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen der Umwandlung abgegeben. Wie bei jeder Eintragung in das Handelsregister empfiehlt sich also auch hier, kritische Punkte vorab mit der IHK zu klären.