Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) setzt vier EU-Richtlinien in deutsches Recht um. Es ist am 18. August 2006 in Kraft getreten und im Dezember 2006 leicht geändert worden. Insbesondere im Arbeitsrecht hat das Gesetz wesentliche Auswirkungen auf die Personalarbeit.
In unserem nachfolgenden Merkblatt geben wir Ihnen erste Hinweise und informieren Sie über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Vorschriften.