Telefon: +49 911 1335-1335
Rechtsauskünfte

Abgrenzung zwischen Handwerk und Industrie/Dienstleistungen

 

Ansprechpartner/innen (1)

Frank Wildner

Frank Wildner

Handwerksrecht, Arbeitsrecht, Versteigerungen Tel: +49 911 1335 1428

Wer selbständig und in handwerklicher Betriebsweise im stehenden Gewerbe einen Handwerksbetrieb führen möchte, bedarf in aller Regel der Eintragung in die Handwerksrolle. Eine solche Eintragung kann grundsätzlich nur bei Vorliegen der einschlägigen Meisterausbildung erfolgen. Die IHK berät Existenzgründer, ob ihr Vorhaben das Handwerksrecht tangiert. Vor der Aufwendung hoher Investitionskosten brauchen Existenzgründer Gewissheit, ob ihr Gewerbe rechtlich ausgeübt werden kann. Ferner wird in Zweifelsfällen die Kammerzugehörigkeit zwischen IHK und Handwerkskammer einvernehmlich geklärt.

 
 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick