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Rechtsauskünfte

Akustik- und Trockenbau

 

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Frank Wildner

Frank Wildner

Handwerksrecht, Arbeitsrecht, Versteigerungen Tel: +49 911 1335 1428

Akustik- und Trockenbau ist „keine wesentliche Tätigkeit eines der in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführten Gewerbe“ ist. Der Begriff des Trockenbaus ist nicht einheitlich definiert.

Nähere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Merkblatt:

 
 
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