Akustik- und Trockenbau
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Akustik- und Trockenbau ist „keine wesentliche Tätigkeit eines der in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführten Gewerbe“ ist. Der Begriff des Trockenbaus ist nicht einheitlich definiert.
Nähere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Merkblatt: