Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer
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Ass. jur. Katja Berger
Bürgerliches Recht, Steuerrecht, Gewerberecht, Gewerblicher Rechtsschutz Tel: +49 911 1335 1390Die Umsatzbesteuerung wird von vielen Unternehmen wegen ihres komplizierten Verfahrens kritisiert. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) sieht für die sog. Kleinunternehmer jedoch Erleichterungen vor (§ 19 UStG). Die Umsätze eines Kleinunternehmers unterliegen bei Anwendung dieser Regelung keiner Umsatzsteuer. Er wird letztendlich umsatzsteuerlich wie eine Privatperson/Endabnehmer behandelt.
Nähere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Merkblatt:
Inhalt des Merkblatts:
- Wer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG?
- Optionsmöglichkeit
- Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung