Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU
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Ass. jur. Katja Berger
Bürgerliches Recht, Steuerrecht, Gewerberecht, Gewerblicher Rechtsschutz Tel: +49 911 1335 1390Es gilt der Grundsatz, dass neue Fahrzeuge mit der Umsatzsteuer des Bestimmungslandes belastet werden sollen. Das nachfolgende Merkblatt bietet nähere Informationen dazu wie dies sichergestellt wird:
Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EUPDF-Datei (144 KB), Stand: Februar 2021