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Compliance-Systeme einrichten

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RA Oliver Baumbach

RA Oliver Baumbach

Stellv. Hauptgeschäftsführer, Rechtspolitik, Wirtschafts- und Kammerrecht, Handelsvertreterrecht, Scheinselbständigkeit Tel: +49 911 1335 1388

Compliance-Management-Systeme dienen dem Schutz des Unternehmens vor Kriminalität, dem Schutz der Unternehmensleitung vor zivil- und strafrechtlicher Verfolgung und der Reputation des Unternehmens. Daher haben sie in der Wirtschaft inzwischen weite Verbreitung gefunden.

Der Begriff Compliance steht dabei für die zentrale Aufgabe der Unternehmensleitung, die Einhaltung des objektiven Rechts und der internen Vorgaben durch das Unternehmen und im Unternehmen zu sichern. Aus dieser Unternehmensverantwortung folgt die Sorgfaltsplicht der Unternehmensleitung, auf die Einhaltung von Recht und Gesetz durch das Unternehmen und die Mitarbeiter zu achten.

Dabei wird nicht nur kriminelles Verhalten – etwa Korruption und Kartelle – adressiert, sondern auch der Grenzbereich zwischen legalem und illegalem Verhalten und eigentlich legales, aber rechtspolitisch, beziehungsweise ethisch und moralisch bedenkliches Verhalten.

Der vorliegende Leitfaden soll gerade kleineren und mittleren Unternehmen Anregungen bieten und Hilfestelllungen zur Einrichtung eines Compliance-Systems liefern.

Inhalt

  • Bausteine eines Compliance-Systems
  • Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung
 
 
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