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Markenverlängerung

 

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Ass. jur. Katja Berger

Ass. jur. Katja Berger

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In letzter Zeit sind wieder häufiger Formulare und auch Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit der Verlängerung von gewerblichen Schutzrechten im Umlauf. Diese Schreiben erwecken durch ihre Gestaltung (Farben, Embleme, Anordnung) oft den Anschein, dass es sich dabei um Formulare des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) handelt bzw. dass es sich um Schreiben von Firmen handelt, die im Auftrag des DPMA an die Verlängerung der Schutzrechte erinnern. Die Schreiben vermitteln so einen amtlichen Charakter und betreffen im Wesentlichen die Schutzrechtsverlängerung eingetragener Marken. Tatsächlich soll damit der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages bezweckt werden, der die Erbringung von Dienstleistungen zur Verlängerung von Schutzrechten zum Gegenstand hat.

Unternehmen ist jedenfalls zu raten, die erhaltenen Schreiben und Formulare genau zu überprüfen. Das Deutsche Patent- und Markenamt hält auf seiner Internetseite eine ausführliche Beschreibung des Verfahrens einer Schutzrechtsverlängerung sowie eine Liste von Unternehmen bereit, die nicht vom DPMA beauftragt wurden.

 
 
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